Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Warum ERASMUS?

Was können Sie von einem ERASMUS-Stipendium erwarten?

ERASMUS ist ein EU-Programm zur Förderung der Studierenden-Mobilität innerhalb Europas

Mit ERASMUS können Sie an einer unserer ERASMUS-Partneruniversitäten in Europa studieren – ohne Studiengebühren und mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss.

Die Vorteile auf einen Blick:

geringer organisatorischer Aufwand
keine Studiengebühren an der Gastuniversität
ein monatlicher Unterhaltszuschuss

Das ECTS

Das European Credit Transfer System ermöglicht den Transfer im Ausland erbrachter Studienleistungen. Das Rechnen mit ECTS-Punkten soll das Studium im Ausland für Studierende transparenter und berechenbarer machen und die Anerkennung der akademischen Leistungen durch die Heimathochschule verbessern. Die Anerkennung wird unter Anderem durch die Vergabe vorher festgelegter Anrechnungspunkte gewährleistet (30 Credits pro Semester). Welche dieser im Ausland erbrachten Leistungen auch auf das Studium an der Heimatuniversität angerechnet werden können, ist in Absprache mit den Fachstudienberatern zu klären.

Um einen reibungslosen Ablauf der Anerkennung zu gewährleisten, wenden Sie sich bereits vor Abreise an die ECTS-Beauftragten.

Hinweis: Die ERASMUS-Vereinbarung mit den Universitäten in Limerick und Hull gelten nur für den Besuch von "undergraduate"-Kursen. Unsere Austausch-Studierenden können Seminare auf Bachelor-Niveau belegen. Master-Studierende können in Hull/Limerick im ERASMUS-Programm studieren, bekommen die Kurse aber nicht im Rahmen ihres Master-Studiums anerkannt. Bitte beachten sie dies bei Ihrer Studienplanung. Über Alternativen informiert das International Office.

Auswahlkriterien

Sollten die Bewerbungen die realisierbaren Plätze an einer Partnerhochschule übertreffen, werden die ERASMUS-Studierende nach akademischen Qualifikationen und ihren Sprachkenntnissen ausgewählt. Weitere Kriterien sind das Studienvorhaben, dessen Vorbereitung und Durchführbarkeit.

Auslands-BAföG

Wenn Sie Auslands-BaföG beantragen möchten, sollten Sie sich frühzeitig informieren. Dies lohnt sich unter Umständen auch, wenn Sie in Deutschland nicht BAföG-berechtigt sind, da Sie in der Regel höhere Kosten geltend machen können als beim Inlands-BAföG. Zuständig ist nicht das BAföG-Amt in Osnabrück, sondern das für das jeweilige Land zuständige Amt. Eine Liste mit den jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Fremdsprachenkurse

Zur Aufbesserung oder zum Erwerb von Sprachkenntnissen können Sie das gemeinsame Fremdsprachenangebot der Universität und der Fachhochschule Osnabrück nutzen. Außerdem steht Ihnen das Selbstlernzentrum des FB7 zu seinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

Bewerbungsschluss

Achten Sie auf den Bewerbungsschluss für das akademische Jahr, in dem Sie ins Ausland gehen möchten. Die jeweiligen Fristen finden Sie auf den Seiten des International Office.

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen bezüglich des ERASMUS-Auslandsstudiums an die zuständigen Ansprechpersonen.

Aktuelle Termine

Beachten Sie die aktuellen Gruppenberatungstermine des International Office für die erste Orientierung.

Nähere Informationen über die Kooperationen in unserem Fachbereich erhalten Sie bei den Ansprechpersonen im Fachbereich. Auch von unserer Seite werden regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten. Achten Sie hierfür auf Aushänge oder schauen Sie von Zeit zu Zeit auf dieser Seite vorbei.

Die Bewerbungsunterlagen stehen online zur Verfügung. Bitte lesen Sie sich die Informationen auf diesen Seiten gründlich durch und wenden Sie sich mit weitergehenden Fragen an die aufgeführten Ansprechpersonen.