Fachbereich 7

Sprach- und Literaturwissenschaft


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Was ist Fachschaftsarbeit?

Was machen wir?

Übersicht der Gremien, in denen wir tätig sind:

Im Fachbereich 7:

Vorstände der Institute im Fachbereich 7 Studienkommission (Stuk) Fachbereichsrat (FBR) Prüfungsausschuss
tagen 2-3x pro Semester tagt 1x im Semester tagt 2-3x im Semester tagt nach Bedarf
1 studentischer Vertreter pro Fach (abgeordnet aus Fachschaftsrat; üblicherweise der/die Vorsitzende)

- 1 studentischer Vertreter pro Fach

- abgeordnet aus Fachschaftsratskandidatur

2 studentische gewählte Vertreter des FB7 (für je 1 Jahr) 1 gewählter studentischer Vertreter des FB 7 (für je 1 Jahr gewählt)

- institutsinterne Beschlüsse zu Lehraufträgen und

- angebot, Personalangelegenheiten etc.

- beschließt die Veranstaltungspläne & Lehraufträge für das nächste Semester

- rechtliche Formalitäten in Bezug auf Veranstaltungen (z.B. Anwesenheitspflicht)

- Diskussion der Prüfungsordnungen im Rahmen von Reakkreditierungen

stimmt ab über:

- Neubesetzungen von Professoren und Dozentenstellen

- Anträge auf Forschungssemester

- wenn der Prüfungsausschuss Zustimmung braucht

beschäftigt sich mit Härtefällen (z.B. möglichen Plagiaten in Haus- oder Abschlussarbeiten oder in Bezug auf Notenvergabe dieser)

Außerhalb des Fachbereichs:

Fachschafts-Koordinations-Konferenz (FKK) Zentrale Kommission für Studium und Lehre (ZSK)
Leitung: AStA (Allgemeiner Studierenden-Ausschuss) Leitung: Vizepräsident für Studium u. Lehre
tagt 1x im Monat tagt nach Bedarf

- je 1 gewählter Vertreter pro Fachschaft

- abgeordnet aus jeweiliger Fachschaft

z.Zt. 2 Vertreter aus den Fachschaften im FB 7

- Austausch zwischen allen existierenden Fachschaften der Uni

- beschäftigt sich mit studentischen Angelegenheiten übergeordneter Art

- berät den Senat und das Präsidium in allen Fragen von Studium und Lehre einschließlich der Lehrevaluation

- bereitet die Beschlüsse nach Paragraf 8 Absatz 2 (Zulassungs- und Prüfungsordnungen) sowie den Beschluss über die Ordnung zur Lehrevaluation vor

- übernimmt die Aufgaben der Studienqualitätskommission nach Paragraf 14 Absatz 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)